Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1852. (29)

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Die Anpflanzung von Futterkräutern, Welschkorn, Getreide u. dergl. ist auch in dieser 
Art von Grundstücken ohne ganz besondere Gründe nicht zu erschweren. 
Die K. Oberämter werden angewiesen, nicht nur die rechtzeitige Anlegung, bezlehungs- 
weise Revision der Verzeichnisse der für untauglich erklärten Weinbergslächen, sowie die Vor- 
nahme der vorgeschriebenen weitern Einleitungen sich zu versichern, sondern auch ihre An- 
wesenheit in den einzelnen Gemeinden, besonders bei Ruggerichten, dazu zu benützen, um die 
Gemeinderäthe in Aufmerksamkeit auf diese, für eine zahlreiche Klasse von Staatsangehörigen 
wichtige Angelegenheit zu erhalten. 
Stuttgart den 26. Januar 1852. 
Linden. 
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Am 24. Januar ist die 5te Lieferung des zweiten Ergänzungsbandes zum Regierungsblatt, 
und am zlsten die 6te Lieferung ausgegeben worden. 
Gedruckt bel G. Hasselbrink.
	        
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