Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1852. (29)

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4.

Regierungs-Blatt

für  das

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart  Donnerstag  den  5.  Februar  1852.

 

Inhal  t.
Königliche  Dekrete.  Keine.
Verfügungen  der  Departements.  Organisations-Statut  für  das  K.  Württembergische  Offiziersbildungswesen.
  (Mit  Beilagen  A  bis  E.)

 

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

Keine.
II.  Verfügungen  der  Departemente.
Des  Kriegs-Departements.
Des  Kriegs-Ministeriums.

Organisations-Statut
für  das  K.  Württembergische  Offiziersbildungswesen.

I.  Allgemeine  Bestimmungen.
8.  1.
Leitung  und  Aufsicht  durch  eine  Commission.

Das  gesammte  Offiziersbildungswesen  steht  unter  der  Leitung  und  Aufficht  einer  stehenden
Militär-Studien-  und  Prüfungs-Commisston,  die  den  jeweiligen  Generalquartiermeister  zum
Vorstand  und  einen  Stabsoffizier  oder  Hauptmann  von  jeder  Waffe  (den  Generalquartiermeisterstab
  mit  eingeschlossen)  zu  Mitgliedern  hat,  welche  von  dem  K.  Kriegsministerium
ernannt  werden.