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4.
Regierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Donnerstag den 5. Februar 1852.
Inhal t.
Königliche Dekrete. Keine.
Verfügungen der Departements. Organisations-Statut für das K. Württembergische Offiziersbildungswesen.
(Mit Beilagen A bis E.)
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
Keine.
II. Verfügungen der Departemente.
Des Kriegs-Departements.
Des Kriegs-Ministeriums.
Organisations-Statut
für das K. Württembergische Offiziersbildungswesen.
I. Allgemeine Bestimmungen.
8. 1.
Leitung und Aufsicht durch eine Commission.
Das gesammte Offiziersbildungswesen steht unter der Leitung und Aufficht einer stehenden
Militär-Studien- und Prüfungs-Commisston, die den jeweiligen Generalquartiermeister zum
Vorstand und einen Stabsoffizier oder Hauptmann von jeder Waffe (den Generalquartiermeisterstab
mit eingeschlossen) zu Mitgliedern hat, welche von dem K. Kriegsministerium
ernannt werden.