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II. Verfügungen der Departements.
A) Der Departements der auswärtigen Angelegenheiten und
der Finanzen.
Der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten und der Finanzen.
Verfügung, betrefsend die Berichtigung eines Irrthums in der Bekanntmachung des revidirten Tarifs
zu dem Handelsvertrag zwischen dem Zollverein und der ottomanischen Pforte.
Mit Bezugnahme auf die Verfügung vom 17. November v. J., betreffend die Bekannt-
machung des revidirten Tarifs zu dem Hanvelsvertrag zwischen dem Zollverein und der otto-
manischen Morte (Reg. Blatt S. 305), wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß in der
Beilage dieser Bekanntmachung unter Nro. 21 der Einfuhr bei dem Artikel „Nadeln“ statt
„5000 Stück“ zu lesen ist: „50,000 Stück.“
Stuttgart den 9. Juni 1852. Neurath. Knapp.
B) Des Departements des Innern.
Des Ministerium des Innern.
Verfügung, betreffend die Brandschadens-Umlage für das Jahr vom 1. Juli 1852—53.
Zu Deckung des für die allgemeine Brandversicherungskasse für Gebäude im Etatsjahr
vom 1. Juli 1852—33 erforderlichen Bedarfs ist durch höchste Entschließung vom 24. d. M.
für das genannte Etatsjahr eine Brandschadens-Umlage von
sieben Kreuzern
von hundert Gulden Brandversicherungs-Anschlag angeordnet worden, wovon die eine Hälfte
spätestens bis zum 15. September d. J. und die andere Hälfte auf den 15. Januar 1853
an die Brandversicherungskafse einzuliefern ist.
Die Oberämter werden angewiesen:
1) nach erfolgter Richtigstellung der Brandversicherungs-Cataster die Umlage auf den
Stand vom 1. Juli vorzunehmen;
2) die Umlage-Urkunden, bei deren Abfassung namentlich in Ansehung der Liquidation
der Catastersumme das in der Ministerial-Verfügung vom 9. Oktober 1828 (Reg.-
Blatt S. 789) vorgeschriebene Formular anzuwenden ist, spätestens bis zum 18. Sep-
tember d. J. an die Brandversicherungskasse einzusenden;
3) für den rechtzeitigen Einzug, so wie die Ablieferung der Beiträge Sorge zu tragen.
Stuttgart den 26. Juni 1852. Linden.
Gedruckt bei G. Hasselbrink.