Kosten zu viermonatlicher Festungsstrafe;
9. der bei dem O. A. Gericht Eßlingen in
Untersuchung gekommene Johann Georg
Spielmann, von Hochdorf, O. A.
Gôppingen, wegen thätlicher, durch
Führung mit Waffen erschwerrer Widersetzlichkeit
gegen Waldhüter und dadurch
zu Schuld gebrachter Körper-Verlehung,
ferner wegen wiederholten Wald-Ercesses,
neben der Verbindlichkeit zum Ersahe
der Heilungs-Kosten der Verlezten,
so wie seiner Arrest= und sämtlicher
Untersuchungs-Kosten zu sechsmonatlicher
Festungsstrafe;
10. der bei dem Criminalamte Stuttgart
in Untersuchung gekommene Mezger-Lehrjunge
Jakob Friedrich Buchtel,
von Rohraker, O. A. Cannstadt, wegen
fortgesetzter kleiner unter erschwerenden
Umständen verübter Haus-Diebstähle,
neben der Verbindlichkeit zum Ersaße
des Gestohlenen und Bezahlung sämtlicher
Untersuchungs-Kosten zu viermonatlicher
Festungsstrafe;
11. Marie Catharine Geisel, von Eßlingen,
wegen theils versuchter, theils vollbrachter
Diebstähle, welche den siebenten
Diebstahl ausmachen, neben Zuscheidung
ihrer Arrest-Azungs= und der Untersuchungs
= Kosten zu zweisähriger
Zuchthausstrasfe mit Willkomm und
nachheriger Einsperrung in ein Zwangs-Arbeitshaus,
wenigstens auf ein Jahrz
12. der bei dem O. A. Gericht Eßlingen
in Untersuchung gekommene Bartholo-=mäus
Kull, von Gaisburg, wegen
zwar bleinen, aber im rechtlichen Sinne
dritten und ausgezeichneten Diebstahls,
neben Bezahlung sämtlicher Kosten zu
siebenmonatlicher Zuchthausstrafe
und nachheriger Einschließung in ein
Zwangs-Arbeitshaus mindestens auf
die Dauer von drei und einhalb Monaten.
Am 14. Februar wurde:
15. gegen den zu Heilbronn in Untersuchung
gekommenen Johannes Karle,
von Willsbach, O. A. Weineberg, wegen
zweier qualificirter, im rechtlichen
Sinne dritter Diebstähle und wegen
zweimaligen gewaltsamen mit Beschädigung
verbundenen Ausbruchs aus dem
Gefängniße, neben Verurtheilung zum
Schadens-Ersaße und in seine Arrest-Azungs=
und Untersuchungs--Kosten
eine einjährige Festungsstrafe und
nachherige Reklusion in ein Zwangs-Arbeitshaus
wenigstens auf die Dauer
von sechs Monaten;
14. gegen Johann Georg Mößner, von
Feuerbach, O.A. Stuttgart, wegen