Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1852. (29)

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1) der Commandobehörden, über die dienstliche Befähigung und sittliche Aufführung, 
2) der Lehrer über Fleiß und Fortschritte in sämmtlichen Fächern, welche in den Vorbe- 
reitungsschulen gelehrt werden. 
Diese Prädicate sind sämmtlich nach den vorgeschriebenen Skalen in Nummern augzu- 
drücken, wobei für dienstliche Befähigung und sittliche Aufführung die Skale Nro. 1, für Fleiß 
ind Fortschritte aber die der Classisscation der Fächer entsprechende Skale anzuwenden ist. 
Die Prüfungs-Commission richtet auf den Grund dieser Zeugnisse die erforderlichen 
Borschläge an das K. Kriegsministerium. 
IV. Uebergangs-Prüfung aus der zweiten in die erste Classe der 
Kriegsschule. 
G. 22. 
Vorbereitungen. 
Ueber Zeiteintheilung, Bestimmung der Examinatoren 2c. siehe §. 5. 
# . 23. 
Prüfungs-Gegenstände. 
Die Prüfungs= Gegenstände sind die im ersten Jahre vorgetragenen Fächer und aus 
#er Beilage B. zum Org.Statut erstes Jahr, II. Classe zu entnehmen. 
5. 24. 
Classisication der Fächer. 
Zur ersten Classe gebören: 
1) Angewandte Taktik. 
2) Feldbefestigung mit den Pionnier= und Pontonnier-Zweigen. 
3) Topographie. 
4) Waffenlehre. 
5)) Terrainlehre. 
6) Ererzier-Reglement und Dienstlehre zusammen. 
7) Mathematische Fächer, jedes für sich. 
8) Phyfik. 
9) Deutsche Sprache. 
10) Franzoͤsische Sprache. 
Zur zweiten Classe: 
1) Gymnastik und 
2) Reiten.
	        
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