Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1853. (30)

& 11. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
nusgegeben Stuttgart Montag den 18. April 1853. 
Inhal t. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend den Einband der einzelnen Dienern zukom- 
menven Frei-Exemplare des Regierungsblatts. — Verfügung, betreffend die Schuldforderungen gegen Mili- 
tär-Einsteher und die Ablösung der Einstands-Cautionen. — Bekanntmachung, betreffend vie in den Kalender- 
fahren 1850 52 in der Gemeindebezirkseintbeilung vorgegangenen Veränderungen. — Bekanntmachung einer 
Gemeindebezirko-Veränderung im Oberamt Neresheim. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Der Departements der Justiz, des Innern, des Kirchen= und 
Schulwesens und der Finanzen. 
Der Ministerien der Justiz, des Innern, des Kirchen= und Schulwesens 
und der Finanzen. 
Verfügung, betreffend den Einband der einzelnen Dienern zukommenden Frei-Eremplare 
des Regierungöblatts. 
Da die bestehende Vorschrift, die Regierungsblätter sorgfältig zu sammeln und zu be- 
wahren, nicht gehörig erfüllt werden kann, wenn diese Blätter nicht eingebunden werden;
	        
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