Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1853. (30)

IV. 
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Gemeinden, welchen sie bisher einverlelbt waren und ihre Bildung zu Einer selbst- 
ständigen Gemeinde genehmigt. 
Unter dem 3. Mai 1850 wurde die Parzelle Schloßberg, Oberamts Neresheim, 
vom Gemeindeverband mit Flochberg getrennt und zu einer selbstständigen Gemeinde 
erhoben. 
. Im Monat Februar 1851 wurde im Oberamtobezirk Künzelsau die Trennung der 
Parzelle Zottishofen vom Gemeindeverbande mit Laßbach und ihre Vereinigung 
mit der Gemeinde Jungholzhausen genehmigt und vollzogen. 
. Im Monat August 1851 wurde vie Parzelle Schmerbach, Oberamts Mergentheim, 
von dem bisherigen Verbande mit der Gemeinde Oberimbach getrennt und zu 
einer selbstständigen Gemeinde erhoben. 
. In demselben Monate wurde die Gemeindeparzelle Schönthal, Oberamts Künzelsau, 
von dem Gemeindeverband mit Bieringen getrennt und zu einer selbstständigen Ge- 
meinde erhoben. 
Im Monat Oktober 1851 wurde der Gemeinde-Verband Pflaumloch, Oberamts 
Neresheim, aufgelöst und die beiden Parzellen Goldburghausen und Pflaumloch 
zu selbstständigen Gemeinden erhoben. 
. Im Monat Januar 1852 wurde die Trennung der Parzellen Maisenhof und 
Klopfbof vom Gemeindeverbande Riedbach, Oberamts Gerabronn, und ihre Ver- 
einigung mit der Gemeinde Bartenstein, desselben Oberamts genehmigt und 
vollzogen. 
Im Donaukreis: 
1. 
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durch Verfügung ver Kreisregierung vom Januar 1850 wurde die Trennung der 
Gesammtgemeinde Berg, Oberamts Tettnang, in zwei Gemeinden Berg und Schne- 
zenhausen angeordnet, und der neuen Gemeinde Berg mit Holzhof, Jägerhaus 
und Langenbach, ferner Ittenhausen, Kapelhof und Unterraderach mit Höneshaus 
und Weiler an der Ach der neuen Gemeinde Schnezenhausen, aber alle weitern 
Parzellen der bisherigen Gesammtgemeinde Berg zugetbeilt. 
. Im Monat Februar 1850 wurde die Colonie Wilhelmsdorf, Oberamts Ravens- 
burg, zu einer selbstständigen Gemeinde erhoben und unter Auflösung ihres bis-
	        
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