Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1853. (30)

r 15. 
Negierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Montag den 20. Juni 1833. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Gesetz über die Wiedereinführung der Todeostrase und der Strafe der körperlichen 
Züchtigung. — Gesetz über Nachtrags-Bestimmungen zu dem Gesetze in Betreff einiger Abänderungen und 
Ergänzungen des Polizeistrasgesetzes. 
  
Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Gese 6 
über die Wiedereinführung der Todesstrafe und der Strafe der körperlichen Züchtigung. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Anhörung Unseres Geheimen-Rathes und unter Zustimmung Unserer getreuen 
Stände verordnen und verfügen Wir, wie folgt: 
Art. 1. 
Anstatt der im Art. 1 des Gesetzes vom 13. August 1849 angedrohten lebenslänglichen 
Zuchthausstrafe soll, vorbehältlich ver im Art. 96, Ziffer 1 des Strafgesetzbuches bestimmten 
Ausnahme, auf Tovesstrafe erkannt werden:
	        
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