Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1853. (30)

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den Regierungen von Preußen und Hannover am 7. September 1851 abgeschlossenen Ver- 
trages, welchem Oldenburg durch Vertrag vom 1. März 1852 beigetreten ist, mit viesem 
Vereine zu vereinigen: so sind zur Erreichung vieser Zwecke Verhandlungen gepflogen wor- 
den, wozu als Bevollmächtigte ernannt haben: 
Seine Majestät der König von Preußen: 4 
Allerhöchst Ihren General-Direktor der Steuern Johann Friedrich von Pom- 
mer Esche, 
Allerhöchst Ihren Geheimen Legationsrath Alerander Max Phllipsborn 
und 
Allerhöchst Ihren Geheimen Regierungsrath Martin Friedrich Rudolph 
Delbrück; 
Seine Majestät der König von Bayern: 
Allerhöchst Ihren Ministerlalrath Carl Meirner; 
Seine Majestät der König von Sachsen: 
Allerhöchst ihren Zoll= und Steuer-Direktor Bruno von Schimpff; 
Seine Majestät der König von Hannover: 
Allerhöchst Ihren General-Direktor der indirekten Steuern und Zölle Dr. Otto 
Klenze; 
Seine Majestät der König von Württemberg: 
Allerböchst Ihren Direktor im Finanz-Ministerium Carl Friedrich von Sigel; 
Seine Königliche Hoheit der Regent von Baden: 
Höchst Ibren Ministerialrath Joseph Hack; 
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst von Hessen: 
Höchst Ihren Geheimen Ober-Finanzrath Wilbelm Duysingz; 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen und bei Rhein: 
Höchst Ihren Ministerialrath Marimilian von Biegeleben; 
Die bei dem Thüringischen Zoll= und Handelsverein betheiligten Sou- 
veraine, nämlich außer Seiner Majestät dem Könige von Preußen und Seiner Königlichen 
Hoheit dem Kurfürsten von Hessen: 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen-Weimar-- 
Eisenach, 
Seine Hoheit ver Herzog von Sachsen-Meiningen,
	        
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