Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1853. (30)

18 
6) Wassersucht einer der drei Haupthöhlen des Körpers, die muthmaßlich unheil- 
bar ist. u. u. 
7) Enorme allgemeine Fettsucht, wenn die freie Beweglichkeit dadurch beschränkt 
ist. u. u. 
8) Constitutionelle Serophelkrankheit, oder Folgen derselben, wenn sie die Ernäh- 
rung des Körpers oder die freie Verrichtung eines Theiles stören. u. u. 
Einzelne Drösenanschwellungen werden je nach der Größe und Lage die Tüchtigkelt 
nicht ausschließen, oder wenigstens bedingte Untächtigkeit zulassen. 
9) Aussatz. u. u. 
10) Erbgrind. u u. 
Zurückgebliebene haarlose Hautstellen beben vie Tüchtigkeit nicht auf; siehe übrigens 
Haarlosigkeit, unter Nro 21. 
11) Veraltete ausgebreitete Flechten. u. u. 
Nicht aber leichtere auf kleine Stellen beschränkte Flechten, over einfaches Abschuppen 
der Haut. 
12)) Inveterirte syphilittsche Krankbeiten, wie Ausschläge und dergl. b. u. 
13) Chronische Gicht mit Anschwellung der Gelenke. u. u. 
14) Unheilbare Geschwülste, die durch ihre Beschaffenheit der Gesundheit Gefahr dro- 
hen, oder durch ihre Lage jede militärische Verrichtung hindern. u. u. 
a) große Balggeschwülste, Fett-Fleisch-Lymph-Geschwülste, große Ueberbeine. u. u. 
Wenn sie klein sind, und die Führung der Waffen nicht hindern, heben fie 
die Tüchtigkeit nicht auf. 
Größere, welche die Führung der Waffen stören, aber heilbar sind. b. u. 
b) Krebs, Markschwamm, Blutschwamm. u. u. 
c) Polypen des Gebörganges, der Nase, des Mastvarmes. b. u. 
4) Bedeutende Blutaderknoten, welche die Function eines Theiles slören, zu berslen 
drohen. u. u. 
Leichtere Knoten der Extremitäten. b. u. 
Einfache Erweiterungen der Blutadern ohne Knoten bedingen nicht Untöüchtigkeit. 
e) Aneurysmatische Geschwülste. u. u. 
fl) Unheilbare Anschwellung der äußerlichen Drüsen, wie Speicheldrüsen. u. u. 
15)) Veraltete Geschwüre, die auf krankhafter Säftemasse beruhen, besonders mit ent-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.