Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1853. (30)

19 
arteter Haut, Knochenauftreibung, allgemein schlechtem Aussehen, oder solche, die nach der 
Heilung große, festsitzende, spannende Narben hinterlassen. u. u. 
Schwer heilbare, wie scorbutische, serophulose, flechtenartige, varicose, veraltete Fuß- 
geschwüre. b. u. Lieicht heilbare Geschwüre werden nicht berücksichtigt. 
16) Unheilbare veraltete Fisteln, welche mit den Organen der Brust= oder Unterleibs= 
höhle, mit Knochen oder Gelenken in Verbindung stehen. u. u. 
Schwer heilbare, wie Thränen-, Speichel-, Harn= und Mastdarmfisteln. b. u. 
17)) Constitutionelle und andere Knochenkrankheiten, wenn sie die Verrichtung der 
Theile hindern, oder im Fortschreiten begriffen sind. u. u. 
a) Veraltete, in der Regel unheilbare Knochengeschwüre. u. u. 
Heilbare. b. u. 
b) Knochenbrand (Necrosis) von bedeutenderem Umfang. u u. 
Bei geringerem Umfang. b. u. 
) Knochen= und Knochenhaut. Geschwülste, wenn sie unheilbar sind, wie Spina ven- 
tosa, Osteosteatoma, Osteosarcoma. u. u. 
Heilbare, wie Deriostosis, Gumma. b. u. 
4) Knochenauswüchse (Exostosis), wenn sie durch Größe oder Sitz die militärischen 
Verrichtungen hindern. u. u. 
Wenn sie nicht hindern, schließen sie die Tüchtigkeit nicht aus. 
C) Bedeutender Substanzverlust der Knochen. u. u. 
I!) Nicht geheilte, veraltete Knochenbrüche, falsche Gelenke. u. u. 
Wenn sie noch heilbar sind. b. u. 
8) Mit unförmlicher Callusbildung geheilte Knochenbrüche, wenn sie die freie Bewe- 
gung größerer Glieder hindern. u. u. 
Bei geringem Hinderniß der Bewegung, oder an kleinern Gliedern. b. u. 
h) Schiefe, mit Verkürzung geheilte Brüche an größern Gliedern. u. u. s. Nro. 97. 
An kleinern. b. u. 
An den Fingern. Siehe diese. 
18) Unheilbare Krankheiten größerer Gelenke. u. u. 
a) Bleibende Anschwellung der Knie= und Fuß-Gelenke. u. u. 
hb) Große Schlaffheit der Gelenkscapseln und Bänder, so daß bei Bewegungen Ver- 
renkungen drohen. u. u.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.