Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1853. (30)

283 
24. 
Negierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Montag den 18. Juli 1853. «« 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Gebäudebrandschadens-Umlage für den 
Zeitraum vom 1. Juli 1853 bis 31. Dezember 1854. — Verfügung, betreffend die Vollziehung des Gesetzes 
über den Besitz und Gebrauch von Waffen. — Verfügung, betreffend die Ausstellung der Jagdscheine. 
  
  
1. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Departements des Innern. 
Des Ministeriums des Innern. 
  
a) Verfügung, betreffend die Gebäudebrandschadens-Umlage für den Zeitraum vom 1. Juli 1853 
bis 31. Dezember 1854. 
Nachdem durch den Art. 10 des Gesetzes vom 14. März d. J., betreffend die verän- 
derte Einrichtung der allgemeinen Brandversicherungsanstalt, der Rechnungstermin für die 
Brandversicherungshauptkasse vom 1. Juli auf den 1. Januar verlegt worden ist, bat die 
nächste Brandschadens-Umlage nicht nur die zweite Hälfte des Jahrs 1853, sondern auch das
	        
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