Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1853. (30)

W 25. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
  
Inhalt. 
Könligliche Dekrete. Bekanntmachung, betreffend den Beitritt zu dem zwischen der Mehrzahl der deutschen 
Bundesstaaten bestehenden Vertrage wegen gegenseitiger Uebernahme der Heimathlosen und Ausgewlesenen. 
  
Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Bekanntmachung, 
betreffend den Beitritt zu dem zwischen der Mehrzahl der deutschen Bundesstaaten bestehenden 
Vertrage wegen gegenseitiger Uebernahme der Heimathlosen und Ausgewiesenen. 
Wilhelm, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nachdem zwischen den hiernach bezeichneten Bundesregierungen unter dem 15. Juli 
1851 zu Gotha in Betreff der gegenseitigen Uebernahme von Heimathlosen und Ausgewiese- 
nen die nachstehende Uebereinkunft abgeschlossen und hiebei allen veutschen Bundesstaaten, 
welche diese Uebereinkunft nicht mitabgeschlossen hatten, der Beitritt zu derselben vorbehalten 
worden ist, so haben Wir, nach Anbörung Unseres Gebeimen-Rathes und unter Zustim- 
mung Unserer getreuen Stände, Unsern Beitritt zu der fraglichen Uebereinkunft nach
	        
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