Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1853. (30)

930 
19. Papier, literarische und Kunstgegenstände, nämlich: 
ungeleimtes Papier aller Art (Lösch-, Pack= und Druckpapier); Sand= und Schieserpapier, 
ingleichen Rechentafeln aus Schieferpapier; Pappdeckel und Preßspäne. 
Manufkripte (beschriebenes Papier) und Akten; Zeichnungen, Gemälde. 
Bücher, gedruckte, sowohl gebunden als ungebunden; Landkarten; Mufskalien; Kupfer- 
und Stahlstiche, Lithographien, Holzschnitte, schwarz oder farbig, ordinäre Bilderbogen; so- 
fern diese Gegenstände in einem der kontrahirenden Staaten gedruckt und verlegt sind. 
Schau= und Denkmünzen. 
Anmerkung. Die für Zeitungen, Kalender und Ankündigungen etwa bestehende 
Stempelabgabe bleibt vorbehalten. 
20. Seidenkokons (Seidengalleten). 
21. Steine und Steinwaaren. 
Hierunter sind verstanden: alle behauene und unbehauene Bruch-, Kalk-, Schiefer-, Zie- 
gel- und Mauersteine; Mühlsteine; Schleif= und Wetzsteine aller Art; Flintensteine; Litho- 
graphirsteine, gravirte oder bezeichnete. 
Schieferstiste und Schiefertafeln (auch in hölzernen Rahmen); große Arbeiten aus 
Marmor, Granit, Sandstein und Gyps (Menumente, Statuen, Büsten u. dergl.); Waaren 
aus Serpentinstein. 
22. Stroh-, Rohr= und Bastwaaren, neänlich: 
Matten und Fußdecken von Bast, Binsen, Stroh und Schilf, ordinäre, ungefärbte. 
23. Vieh, nämlich: 
Pferde, Maulesel, Maulthiere, Esel; Kälber, Spanferkel; Schaafoieh, mit Ausschluß 
der Hammel; Ziegen. 
24. Wagen und Schlitten, 
ohne Leder= oder Polster-Arbeit. 
25. Wildpret, 
kleines (Hasen, Kaninchen). 
26. Wolle, nänlich: 
Schaaf= und Lammwolle, rohe und gekämmte, ingleichen gemahlene, rob, gebleicht 
und gefärbt.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.