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A. Berechnung des Antheils der Amtskörperschaft
im Ganzen.
. Nach der Verfügung des K. Steuer-Collegiums vo l. J. und der der-
selben angehängten Beilage trifft es in diesem Jahr den Oberamtsbezirk an direkter
Staatssteuer aus Grundstücken, Gefällen, Gebäuden und Gewerben 33,721 fl. —
.Nach den Aufnahmeakten über die Staatssteuer aus dem Kapital-, Renten-, Dienst-
und Berufseinkommen ist diese Steuer für die Einwohner des Oberamtsbezirks
berechnet a 535464620 fl. 10 kr.
Das absolute Maximum der Körperschaftssteuer aus diesem Einkommen berechnet
sich (s. unten) im Ganzen a ... 10. 036 fl. 36 kr.
Die Amtskörperschaft hat bei der Feststellung Hrrs Etats den ihr hieran gebührenden
Antheil in Anspruc genommen und es belräzt selber in seiner absoluten Größe ½
mit . . ....34-)si32kr
Die rt auf * ei Gebäude und Gewerbe beträgt
heuer . .... .. . 15,636fl. —
Nach dem Verhalnise der Sicaiosteuer aus Orunostacen . zu der Staatssteuer
aus Kapital= 2c. Einkommen hat die Amtskörperschaft bei einer auf Grundstücke 2c.
gemachten Amtsschadensumlage von 1636 fl. die Kapital= 2c. Einkommenssteuer nicht
in dem absoluten Betrage von 345 fl. 32 kr., sondern nur in dem verhältnißmäßigen
*
VI
Betrage von . .. 440 fl. 4 kr.
zu sordern und es vunrblritt somit den Gemeinden des Oberamts als absoluter
Betrag übrig JJ3965 f.. 56 kr.
Anmerkung:
Wenn die Amtokörperschaft keine Umlage gemacht oder doch auf ihren Antheil an der Körperschaftssteuer auo
dem Kapital= 2c. Einkommen verzichtet hat, so schliett sich die Vormerkung A. unter Ziffer Ul. mit den Worten:
„welcher Betrag ganz auf die Gemeinden des Oberamis fällt, weil die Amtskörperschaft keinen Anspruch auf Theil-
nahme macht“ (oder machen kann).