Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1853. (30)

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A. Berechnung des Antheils der Amtskörperschaft 
im Ganzen. 
. Nach der Verfügung des K. Steuer-Collegiums vo l. J. und der der- 
selben angehängten Beilage trifft es in diesem Jahr den Oberamtsbezirk an direkter 
Staatssteuer aus Grundstücken, Gefällen, Gebäuden und Gewerben 33,721 fl. — 
.Nach den Aufnahmeakten über die Staatssteuer aus dem Kapital-, Renten-, Dienst- 
und Berufseinkommen ist diese Steuer für die Einwohner des Oberamtsbezirks 
berechnet a 535464620 fl. 10 kr. 
Das absolute Maximum der Körperschaftssteuer aus diesem Einkommen berechnet 
sich (s. unten) im Ganzen a ... 10. 036 fl. 36 kr. 
Die Amtskörperschaft hat bei der Feststellung Hrrs Etats den ihr hieran gebührenden 
Antheil in Anspruc genommen und es belräzt selber in seiner absoluten Größe ½ 
mit . . ....34-)si32kr 
Die rt auf * ei Gebäude und Gewerbe beträgt 
heuer . .... .. . 15,636fl. — 
Nach dem Verhalnise der Sicaiosteuer aus Orunostacen . zu der Staatssteuer 
aus Kapital= 2c. Einkommen hat die Amtskörperschaft bei einer auf Grundstücke 2c. 
gemachten Amtsschadensumlage von 1636 fl. die Kapital= 2c. Einkommenssteuer nicht 
in dem absoluten Betrage von 345 fl. 32 kr., sondern nur in dem verhältnißmäßigen 
* 
VI 
  
Betrage von . .. 440 fl. 4 kr. 
zu sordern und es vunrblritt somit den Gemeinden des Oberamts als absoluter 
Betrag übrig JJ3965 f.. 56 kr. 
Anmerkung: 
Wenn die Amtokörperschaft keine Umlage gemacht oder doch auf ihren Antheil an der Körperschaftssteuer auo 
dem Kapital= 2c. Einkommen verzichtet hat, so schliett sich die Vormerkung A. unter Ziffer Ul. mit den Worten: 
„welcher Betrag ganz auf die Gemeinden des Oberamis fällt, weil die Amtskörperschaft keinen Anspruch auf Theil- 
nahme macht“ (oder machen kann).
	        
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