Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1853. (30)

N 32. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Freitag den 23. September 1853. 
Inhalt. 
Köntgliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Versügung, betreffend die Ausstellung von Heimatbscheinen zum Auf- 
enthalt in den der Gothaer Convention beigetretenen deutschen Bundesstaaten. — Bekanntmachung, betreffend 
den Beitritt der Herzoglichen Regierungen von Movena und Parma zu dem Ockreichisch-Preußischen Handels- 
und Zollvertrag vom 19. Februar 1853. — Versügung, betreffend weitere Erleichterungen des Verkehrs 
zwischen dem Zollverein und dem Steuerverein. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Der Departements der auswärtigen Angelenheiten 
und des Innern. 
Der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten und des Innern. 
Verfügung, betreffend die Ausstellung von Heimathscheinen zum Aufenthalt in den der Gothaer 
Convention beigetretenen deutschen Bundesstaaten. 
Die der Uebereinkunft wegen gegenseitiger Uebernahme der Heimathlosen und Ausge- 
wlesenen d. d. Gotha den 15. Juli 1851 (cont. Reg. Blatt von 1853, S. 287 ff.) beige- 
tretenen deutschen Regierungen haben sich weiter dahin vereinigt, daß
	        
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