Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1853. (30)

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der Cameralamtsbezirk Weinsberg von dem Umgelos-Commissariat Backnang, 
— Wiblingen — — Ulm, 
— Zwiefalten — — Riedlingen 
getrennt, dagegen 
der Cameralamtsbezirk Bietigheim dem Umgelds-Commissariat Ludwigsburg, 
— Großbottwar — — Backnang, 
— Wiblingen — — Ehingen 
zugetheilt und 
die Umgelds-Commissarlate Cannstatt, bestehend aus dem Cameralamtsbezirk Cannstatt, 
— Künzelsau, — — Schönthal, 
— Münfüngen, — — Münsingen 
» und Zwiefalten, 
— Nagold, — — Reuthin, 
— Rottweil, — — Rottweil, 
— Tettnang, — — Tettnang, 
— Weinsberg, — — Neuenstadt 
und Weinsberg 
neu gebildet werden. 
Vorstehendes wird mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die neue 
Bezirkseintheilung demnächst in Wirkung tritt. 
Stuttgart den 10. October 1853. Knapp. 
b) Verfügung, betreffend die Erweiterung des Termins für die gollfreie Einlafsung von Getreide, 
Hälsenfrüchten, Mehl und anderen Mühlenfabrikaten. · 
Mit höchster Genehmigung Seiner Königlichen Majestät wird andurch, unter 
Beziehung auf die Verfügung des Finanz-Ministeriums vom 10. September d. J., betreffend 
den zeitlichen Erlaß des Eingangszolls von Getreide c. (Reg. Blatt S. 380), zur öffent- 
lichen Kenntniß und Nachachtung gebracht, daß nach einer weiteren Verabredung unter den 
Zollvereinsstaaten die Erhebung des Eingangszolls für Getreide, Hülsenfrüchte, Mehl und 
andere Mühlenfabrikate, nemlich: geschrotete und geschälte Körner, Graupe, Gries und Erütze, 
gestampfte oder geschälte Hirse bis Ende September 1854 eingestellt bleibt. 
Stuttgart den 18. October 1853. Knapp. 
Gedruckt bel G. Hasselbrink. 
 
	        
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