Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1853. (30)

& 38. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 19. November 1853. 
  
Inhal t. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Drr artemento. Gemeinbescheid des Civilsenats des K. Obertribunals in Betreff der 
Auslegung des Art Abs. 4 des Erecutionogesetzes vom 15. April 1825 hinsichtlich der Beschlagnahme 
von Gehalten und Fre#ne öffentlicher Diener oder ihrer Hinterbliebenen. d. q. 24. September 1853. — 
Verfügung, betreffend den zeitlichen Erlaß des Eingangszolls von Rri. 
1. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
A.) Des Justiz-Departements. 
Civilsenat des K. Obertribunalcé. 
Gemeinbescheid in Betreff der Auslegung des Art. 42, Abs. 4 des Erecutionsgesetzes vom 15. April 
1825 hinsichtlich der Beschlagnahme von Gehalten und Pensionen öffentlicher Diener oder ibrer 
Hinterbliebenen. . 1. 24. September 1853. 
Aus Veranlassung eines neuerlich zur Entscheidung anher gelangten Falles ist zur Kennt- 
niß des obersten Gerichtshofs gekommen, daß die Bestimmung des Art. 42, Absatz 4 des 
Executionsgesetzes vom 15. April 1825 über die Beschlagnahme von Besoldungen, Quiescen-
	        
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