Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1853. (30)

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Benennung der Gegenstände. 
Maaßstab 
der 
Verzollung. 
Abgabensätze 
  
  
  
4) Fagonnirtes Eisen in Stäben; 
desgl. Eisen, welches zu groben 
Bestandtheilen von Maschinen und 
Wagen (Kurbeln, Achsen und 
dergl.) roh vorgeschmiedet ist, in- 
sofern dergleichen Bestandtheile 
einzeln einen Zentner und darü- 
ber wiegen, auch Pflugschaaren- 
eisen; (erarzeo Eisenblech, rohes 
Stahlblech, rohe (unpolirte) Ei- 
sen= und Stahlplatten; Anker, so 
wie Anker= und Schiffsketten 
c) Weißblech, gesirnißtes Eisenblech, 
polirles Stahlblech, polirte Eisen- 
und Stahlplatten, Eisen= und 
Stahldrat 
Anmerk. 1. Von Rohstahl, seewärkls 
von der Russischen Grenze bis zur 
Weichselmündung einschließlich auf 
Erlaubnißscheine für Stablfabriken 
eingehend, wird nur die allgemeine 
Eingangsabgabe erhoben. 
Anmerk. 2. Geknoppertes Zaineisen 
kann in Baiern auf der Grenze 
von Hindelang bis zur Donau ein- 
schließlich zu dem Zollsatze von 
1½ Rthlr. (2 fl. 37½ kr.) pro 
Zentner eingehen. 
Anmerk. 3. Radkranzeisen zu Eisen- 
bahnwagen wird nach Pos. d. ver- 
gollt. 
s) Eisen= und Stahlwaaren: 
1) Ganz grobe Gußwaaren in 
Oefen, Platten, Gittern c. 
2) Grobe, die aus geschmiedetem 
Eisen oder Eisenguß, aus Eisen 
und Stahl, Eisenblech, Stabl- 
  
1 Centner 
1 Centner 
1 Centner 
  
. dem Füũr 
Thaler-Zuß nach dem Tara 
(mit der Eintheilun - - 
des Thalers s 24Gulden-Fuß, wird vergiltet 
· vom Ceniner 
in 30stel und 2äsel), 
beim beim Bruito-Gewicht: 
Eingang. Ausgang. JEingang. # Ausgang. 
laue 410% Rehtr. 10# #.#r. . kr. Pfund. 
3— —515 — Z « 
10 in Fässern u. Kisten. 
6 in Körben. 
4 in Ballen. 
4 x 
11 — 11 4% 
  
  
  
  
  
  
  
  
 
	        
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