Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1853. (30)

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N 490. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
usgegeben Stuttgart Donnerstag den 15. December 1833. # 
Inhal t. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfsügungen der Departements. Verfügung, betreffend den Abonnementspreis des Regierungs-Blatts. 
— Bekanntmachung, betreffend den Beitritt zu der zwischen der Mebrzahl der deutschen Bundesstaaten be- 
stehenden Uebereinkunft wegen ver durch Verpflegung erkrankter Ausländer entstehenden Kosten. — Bekannt- 
machung, betreffend die Genehmigung der in Heilbronn gebildeten Aktiengesellschaft „Zuckersabrik Heilbronn.“ 
— Bekanntmachung, betreffend den Beitritt der freien Stadt Hamburg zu der Gotbaer Uebereinkunst wegen 
gegenseitiger Uebernahme der Heimathlosen. — Bekanntmachung, betreffend den Beitritt des Fürstenthums 
Lippe-Schaumburg zu dem deutschösterreichischen Postverein. 
  
  
1. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departementê. 
Des Justiz-Ministeriums. 
Verfügung, betreffend den Abonnementopreis des Regierungs-Blatts. 
Da der Abonnementspreis des Regierungs-Blatto künftig, vom 1. Januar 1854 an, 
auf drei Gulden dreißig Kreuzer für den Jahrgang feftgesetzt worden ist, so wird 
dieß hiemit bekannt gemacht. 
Stuttgart den 12. December 1853. Plessen.
	        
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