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C) Des Departements des Innern.
Des Ministeriums des Innern.
a) Bekanntmachung, betreffend die Genehmigung der in Heilbronn gebildeten Actiengesellschaft
„Zuckerfabrik Heilbronn.“
Nachdem Seine Königliche Majestät vermöge höchster Entschließung vom
2. November der unter dem Namen „Zuckerfabrik Heilbronn“ in Heilbronn zusammengetre-
tenen Aktiengesellschaft die landesherrliche Genehmigung auf den Grund der vorgelegten
Statuten gnädigst ertheilt haben, so wird dieß unter dem Anfügen öffentlich bekannt gemacht,
daß das Grundkapital der Gesellschaft in fünfmalhunderttausend Gulden besteht und in Aktien
à 5000 fl. zerfällt, deren Inhaber über den Betrag der Aktien hinaus nicht haftbar find.
Stuttgart den 4. November 1853. Linden.
) Bekanntmachung, betreffend den Beitritt der freien Stadt Hamburg zu der Gothaer Ueber-
einkunft wegen gegenseitiger Uebernahme der Heimathlosen.
Unter Bezugnahme auf die K. Bekanntmachung vom 12. Juli d. J., betreffend den
Beitritt zu der Gothaer Uebereinkunft wegen gegenseitiger Uebernahme der Heimathlosen und
Ausgewiesenen (Reg. Blatt S. 287 ff.), so wie auf die denselben Gegenstand betreffende
Ministerial-Verfügung vom 3. September (Reg. Blatt S. 381 ff.) wird hiemit bekannt ge-
macht, daß die freie Stadt Hamburg der Gothaer Uebereinkunft neuerdings beigetreten ist.
Stuttgart den 3. December 1853. Linden.
D) Des Finanz-Departements.
Des Finanz-Ministeriums.
Bekanntmachung, betreffend den Beitritt des Fürstenthums Lippe-Schaumburg zu dem deutsch-
österreichischen Postverein.
Am 1. Januar k. J. tritt auch das Fürstenthum Lippe-Schaumburg in den veutsch-
österreichischen Postverein ein; von diesem Tage an finden daher die Bestimmungen des
revidirten Postvereinsvertrags vom 5. December 1851 (Reg.Blatt von 1852, S. 56) auch
auf den Postverkehr zwischen Württemberg und Lippe-Schaumburg (mit den Postanstalten
Bückeburg und Stadthagen) Anwendung.
Stuttgart den 6. December 1853. Knapp.
Gedruckt bei S. Hassel brink.