Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1853. (30)

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aber in Folge der ergehenden allgemeinen Bekanntmachungen bei einer Einlösungskasse zur 
Vorlage kommen, sind unter Vermittlung der Schuldenzahlungskasse dem zuständigen Ge- 
richte zur Verfügung vorzulegen. 
Unsere Ministerien der Justiz und der Finanzen sind mit der Vollziehung dieser Ver- 
ordnung, beziehungsweise mit der Beaufsichtigung der Vollziehung derselben durch die stän- 
dischen Behörden beauftragt. 
Gegeben Stuttgart den 14. December 1853. 
Wilhelm. 
Der Justiz-Minister: 
Rlessen. 
Der Finanz-Minister: 
Knapp. 
Auf Befehl des Königs, 
der Chef des Geheimen-Cabinets: 
Maueler. 
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
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