Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1857. (34)

Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
* 6 Ausgegeben Stuttgart Domnerstag den 30. Wril 1857. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Gesetz, betreffend die Aushebung für die Jahre 1858, 1850 und 1860. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend einige Abänderungen der Ministerial- 
verfügung vom 19. December 1842 hinsichtlich der Unterbringung von Confinirten in polizeilichen Be- 
schäftigungs-Anstalten. — Bekanntmachung, betreffend die Verleihung der rechtlichen Persönlichkeit, an 
die St. Josephspflege in Mulfingen. — Verfügung, betreffend die Berechtigung zur Verfertigung und 
zum Verkaufe von Wagenschmiere. — Berichtigung eines Redactions-Versehens in dem Gesetze vom 
7. September 1849. 
— 
  
1. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Gesetz, 
betreffend die Aushebung für die Jahre 1858, 1859 und 1860. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Zur Ergänzung und Erbaltung der Streitmacht in dem durch den Bundesbeschluß 
vom 10. März 1853 vorgezeichneten Bestande, verfügen und verordnen Wir, nach An- 
S Unseres Geheimen-Raths und mit Zustimmung Unserer getreuen Stände, 
ie fo gt: 
Einziger Artikel. 
laser den Aushebungsjahren 1858, 1859 und 1860 ist aus den entsprechenden Alters- 
9 n von 1837, 1838 und 1839 je die Zahl von 4000 Rekruten unter der Bestimmung 
ron aktioen Heere auszuheben, daß die wegen Berufs Zurückgestellten, die ungehorsam 
senden, sowie die freiwillig im Militär Dienenden, insofern sie die Aushebung trifft,
	        
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