Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1857. (34)

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Genehmigung ertheilt haben, auch die hierüber ausgefertigten Ratifikationen gegenseitig aus- 
gewechselt worden sind, so verordnen Wir hiedurch, daß der gedachte Vertrag zur Nach- 
richt öffentlich bekannt gemacht werde. 
Stuttgart den 27. Juni 1857. 
Wilbelm. 
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten: 
Freiherr v. Hügel. 
Auf Befebl des Königs: 
Für den Chef des Geheimen-Kabinets, 
der Geheime Legationsrath: 
Gros. 
Münzvertrag. 
Nachdem das Kaiserthum Oesterreich und das Fürstenihum Liechtenstein einerseits und 
die durch die allgemeine Münzconvention vom 30. Juli 1838 unter sich verbundenen deut- 
schen Zollvereinsstaaten andererseits übereingekommen sind, zum Zwecke der Herbeiführung 
einer gemeinsamen Verständigung über das Münzwesen die im Art. 19 des Handels- und 
Zollvertrags vom 19. Februar 1853 vorbehaltenen besonderen Verhandlungen hierüber zu 
eröffnen, so haben zu solchem Ende zu Bevollmächtigten ernannt 
Seine Majestät der Kaiser von Oesterreich: Allerhöchst-Ihren Ministerialratb 
im Finanz-Ministerium Johann Anton Brentano, Nitter des Oesterreichis 
Kaiserlichen Leopold-Ordens; 
Seine Majestät der König von Preußen: Allerhöchst-Ihren Geheimen Ober- 
Finanzrath Carl Theodor Seydel, Ritter des rothen Adler-Ordens vierter 
Classe; Z 
Seine Majestät der König von Bayern: Allerhöchst-Ihren Ober-Münzmeister 
Franz Kaver v. Haindl, Ritter der Königlich Baperischen Verdienst-Order 
der Baperischen Krone und vom heiligen Michael u. s. w.;
	        
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