Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1857. (34)

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Seine Hoheit der Herzog von Anhalt-Dessau-Cöthen, Ihre Hobeiten 
der Herzog und die Herzogin-Mitregentin von Anhalt-Bernburg 
und Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Sondershausen: 
den Königlich Preußischen Geheimen Ober-Finanzrath Carl Theodor Seydel; 
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Rudolstadt: den Königlich 
Bayerischen Ober-Münzmeister Franz Xaver v. Haindl; 
Seine Durchlaucht der souveräne Fürst von Liechtenstein: den Kaiserlich 
Oesterreichischen Ministerialrath im Ministerium des Innern, J. U. Dr. Cajetan 
Edlen v. Mayer, Ritter der Oesterreichisch Kaiserlichen Leopold= und Franz- 
Josephs-Orden u. s. w.; 
Seine Durchlaucht der Fürst von Waldeck und Pyrmont: den Königlich 
Preußischen Geheimen Ober-Finanzrath Carl Theodor Seydel; 
Seine Durchlaucht der Fürst Reuß älterer Linie: den Großherzoglich Säch- 
sischen Staatsrath Gottfried Theodor Stichling; 
Seine Durchlaucht der Fürst Reuß jüngerer Linie: den Königlich Sächstschen 
Geheimen Rath u. s. w. Adolph Freiherrn v. Weissenbach; 
Seine Durchlaucht der Fürst von Schaumburg-Lippe: den Königlich Han- 
nover'schen Finanzrath u. s. w. Wilhelm Brüel; 
Seine Durchlaucht der Fürst zu Lippe: den Königlich Preußischen Geheimen Ober- 
Finanzrath Carl Theodor Seydel; 
Seine Durchlaucht der souveräne Landgraf von Hessen: den Großberzoglich 
Hessischen Ober-Baurath Hector Rößler; . 
Der Senat der freien Stadt Frankfurt: den Senator Franz Alfred Jakob 
Bernus u. s. w.; 
von welchen Bevollmächtigten nachstehender Münzvertrag verhandelt und geschlossen wor- 
den ist: 
Artikel 1. 
Das Pfund, in der Schwere von 500 Grammen, wie solches bereits bei der Erbe- 
bung der Zölle zur Anwendung kommt, soll in den vertragenden Staaten der Ausmünzung 
zur Grundlage dienen und auf deren Münzstätten als ausschließliches Münzgewicht einge- 
fübrt werden, auch zu diesem Zwecke eine selbsiständige Eintheilung in Tausendtbeile mit 
weiterer decimaler Abstufung erhalten.
	        
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