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Seine Hoheit der Herzog von Anhalt-Dessau-Cöthen, Ihre Hobeiten
der Herzog und die Herzogin-Mitregentin von Anhalt-Bernburg
und Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Sondershausen:
den Königlich Preußischen Geheimen Ober-Finanzrath Carl Theodor Seydel;
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Rudolstadt: den Königlich
Bayerischen Ober-Münzmeister Franz Xaver v. Haindl;
Seine Durchlaucht der souveräne Fürst von Liechtenstein: den Kaiserlich
Oesterreichischen Ministerialrath im Ministerium des Innern, J. U. Dr. Cajetan
Edlen v. Mayer, Ritter der Oesterreichisch Kaiserlichen Leopold= und Franz-
Josephs-Orden u. s. w.;
Seine Durchlaucht der Fürst von Waldeck und Pyrmont: den Königlich
Preußischen Geheimen Ober-Finanzrath Carl Theodor Seydel;
Seine Durchlaucht der Fürst Reuß älterer Linie: den Großherzoglich Säch-
sischen Staatsrath Gottfried Theodor Stichling;
Seine Durchlaucht der Fürst Reuß jüngerer Linie: den Königlich Sächstschen
Geheimen Rath u. s. w. Adolph Freiherrn v. Weissenbach;
Seine Durchlaucht der Fürst von Schaumburg-Lippe: den Königlich Han-
nover'schen Finanzrath u. s. w. Wilhelm Brüel;
Seine Durchlaucht der Fürst zu Lippe: den Königlich Preußischen Geheimen Ober-
Finanzrath Carl Theodor Seydel;
Seine Durchlaucht der souveräne Landgraf von Hessen: den Großberzoglich
Hessischen Ober-Baurath Hector Rößler; .
Der Senat der freien Stadt Frankfurt: den Senator Franz Alfred Jakob
Bernus u. s. w.;
von welchen Bevollmächtigten nachstehender Münzvertrag verhandelt und geschlossen wor-
den ist:
Artikel 1.
Das Pfund, in der Schwere von 500 Grammen, wie solches bereits bei der Erbe-
bung der Zölle zur Anwendung kommt, soll in den vertragenden Staaten der Ausmünzung
zur Grundlage dienen und auf deren Münzstätten als ausschließliches Münzgewicht einge-
fübrt werden, auch zu diesem Zwecke eine selbsiständige Eintheilung in Tausendtbeile mit
weiterer decimaler Abstufung erhalten.