Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1858. (35)

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Hebel und Belastungsgewichte der Sicherheitsventile sind zu stempeln, wenn dieß 
dicht schon bei der Wasserdruck-Probe während der Regulirung der Belastung der Sicher- 
beitsventile geschehen ist. 
Hierauf ist die Dampfspannung so weit zu treiben, daß die Sicherheitsventile abbla- 
sen und sich vollständig in der Schwebe besinden, und während dessen die Wirksamkeit, 
richtige Angabe, solide und zweckmäßige Construction, gehörige Zuverlässigkeit und Leistung 
der Sicherheitsventile, Manometer, Wasserstandsapparate und Speisevorrichtungen zu prüfen. 
uch ist zu untersuchen, ob sich nirgends eine Undichtbeit des Kessels zeigt. 
Während der ganzen Untersuchung muß man zu ermitteln bedacht seyn, ob der Heizer 
oder Wärter des Kessels für die Erfüllung seiner Obliegenheiten genügend unterrichtet und 
#alifieirt ist, und denselben auf die Wichtigkeit seiner einzelnen Funktionen und die Folgen, 
belche aus einer Vernachläßigung derselben entstehen könnten, aufmerksam zu machen. 
Ach bei dieser Untersuchung muß in gleicher Weise, wie bei der Wasserdruck-Probe 
en detaillirtes Protokoll aufgenommen werden. Ergeben sich bei dieser Untersuchung 
ängel von solcher Art, daß die einstweilige Benützung mit keiner besondern Gefahr ver- 
unden ist, so kann der Sachverständige nach Ermessen die einstweilige Benützung des 
essels unter der Bedingung gestatten, daß die vorhandenen Mängel innerhalb einer be- 
zumten Frist beseitigt seyn müssen. 
Von der ertheilten Erlaubniß, den Kessel in Betrieb zu setzen, hat der Sachverständige 
betreffende Oberamt zu benachrichtigen. 
Laufende Aufsicht. 
ad §. 30. 
Bei den ordentlichen und außerordentlichen Visttationen ist das Augenmerk hauptsäch- 
auf diejenigen Anforderungen zu richten, welche in g. 29 und §. 12, Abs. 5 und 6 
. Verfägung binsichtlich des Betriebes hervorgehoben sind, und es ist im Wesentlichen 
Gleiche zu beobachten, was für die Untersuchung vor Benützung des Kessels vor- 
Lescrieben ist. 
40 Der Eigenthümer und der Heizer des Kessels und erforderlichen Falls auch die Ar- 
er find darüber zu vernehmen, ob vie Kessel von Zeit zu Zeit gehörig gereinigt wer- 
- und ob sich an dem Kessel und dessen Apparaten keine Erscheinungen und Mängel 
yiun, welche gefährliche Folgen befürchten lassen. 
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