Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1858. (35)

14. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Ausgegeben Stuttgart Mittwoch den 27. October 188. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Keine. 
erfügungen der Derartements. Bekanntmachung, die Bestätigung des Gräflich v. Linden'schen 
Familienstatuts betreffend. — Verfügung, betreffend die Erthellung von Schifffahrts-Patenten zur Befah- 
rung des Neckars und Rheins. — Bekanntmachung, betreffend die Erthetlung der juristtschen Persönllchkeit 
an den Stuttgarter Kirchenbauverein. — Verfügung, betreffend die Verpackung des Schießpulvers. 
— 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departementc. 
Des Civil-Senats des K. Gerichtsbofs für den Jarxtkreis. 
Bekanntmachung, die Bestätigung des Gräflich v. Linden'schen Familienstatuts betreffend. 
Der Königlich Württembergische General-Major und Commandant der Reiterdiviston 
raf Edmund Heinrich Friedrich Maria v. Linden und seine Gattin Wilhelmine Natalie 
heborne Freiin v. Fuchs-Bimbach und Dornheim, haben am 16. Juli d. J. — 
ibrigens unter Vorbehalt der Widerruflichkeit für die Stifter, so lange noch Beide am 
kLeben sind — ein Familienstatut errichtet, wonach ihr immatrikulirtes Rittergut Burgberg 
im Oberamt Heidenheim samt allen Zubehörungen, insbesondere samt den dazu erworbe- 
# bürgerlichen Gütern in den Gemeinden Bergenweiler und Sontheim, ein beständiges, 
er Regel nach im Ganzen und Einzelnen unveräußerliches und untheilbares Fidei-Commiß- 
und Stammgut bilden soll, in welches nach dem Ableben des Grafen Edmund v. Linden
	        
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