Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1858. (35)

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e) die Katasteransätze fuͤr die Gewerbesteuer betragen ... 384,868 fl. 31 kr. 
Zur Umlage der Steuersumme von 375,000 fl. kommen daher auf 100 fl. 
Katasteransatz 97 fl. 26 kr. 15hlr. 
Nachdem hienach die Jahressteuer pro 1858—59 unter die Oberamtebezirke auf die 
aus der Beilage ersichtliche Weise vertheilt worden ist; so werden die Oberämter ange- 
wiesen, unverweilt die Vertheilung der Steuern auf die einzelnen Orte 2c. unter Zugrund- 
legung des Landeskatasters vorzunehmen, und dafür zu sorgen, daß die Unteraustheilung 
auf die Steuerpflichtigen nach den verschiedenen Katasterzweigen, je abgesondert auf das 
Grund-, Gefäll-, Gebäude= und Gewerbe-Kataster vollzogen wird. 
In Beziehung auf die instruktionsgemäße Fortführung der Gebäude= und Gewerbesteuer- 
dollen, die rechtzeitige Vornahme des Steuersatzes, die richtige Fortführung der Oberamts= 
Uebersichten, übereinstimmend mit den Kanzlei-Eremplaren, so wie auf die Benützungsart des 
Steuerkatasters zu der Umlage der Amtskörperschafts-Anlagen, endlich hinsschtlich der recht- 
zeitigen Unteraustheilung, der sorgfältigen Ueberwachung des Einzugs und der Ablieferung der 
Steuern „ werden die Oberämter auf die ihnen bierüber schon früher ertheilten Weisun- 
gen, insbesondere auf die Verfügung des Steuer-Collegiums vom 30. Juni 1848 (Reg. Blatt 
S. 301) verwiesen. 
Stuttgart den 5. November 1858. 
Für den Vorstand: 
"6 Autenrieth. 
Genehmigt von dem Finanz-Ministerium den 5. November 1858. 
Knapp.
	        
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