Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1858. (35)

Diesem Bogen gegenüber befindet sich unten ein zweiter Bogen, welcher 
mit ähnlichen Omament Rärvesn versshen und in drei Felver abgetheilt ist. Die 
beiden äußeren Felder thchtten! folgewen Gesetzes-Auszug: 
„Das Strafgesetzbuch vom Juhre 1839 bedroht (Art. 206, 215) den Fäl- 
1 „er von Pgfergeld mit Zuchihas bis zu hintehn Jahrn, wemner 
"vy „Papiergekd in der Absicht, es als Geld in Umlauf zu bringen, nachahmt 
„und in Umlauf setzt.“ 
Diese Strafandrohung ist in kleiner Druckschrift, theils grün auf weißem Grunde, 
theils weiß auf grünem Grunde in ver Weise dargestellt, daß die Uebergäuge 
in den Farben scharf abgeschnitten sind. 
Das mittlere Feld hat einen aus kleiner Schrift bestehenden Grund, der 
den Unterdruck für die Serie und Ziffer bildet. 
Der grüne Druck ist mit Gegendruck auf der Rückseite hergestellt, so 
daß Vorderseite und Rückseite Strich auf Strich genau passen. 
Der braune Druck zeigt zwischen dem grünen Druck oben das K. Württ. 
Wappen, unten „Zehn“ in Steinschrift auf einer Guilloche von mikroskopischen 
Schriften und Zahlen theils braun auf weiß, theils weiß auf braun. 
Auf der Nebenseite links ist der Kopf des Gutenberg in Linienmanier aus- 
geführt, oben und unten am Schild Attribute der Buchdruckerkunst; auf der Ne- 
benseite rechts befindet sich der gleiche Kopf in gekehrter Stellung. 
Beide Köpfe rühren von demselben Originalstich her und stimmen daher 
in der Zeichnung genau mit einander überein. 
Endlich zeigen auch noch die in schwarzem Druck ausgeführten Zahlen in 
den Eck-Guillochen eine Schattirung in braunem Druck. 
Der schwarze Druck enthält in den 4 Ecken der Scheine 4 verschiedent 
Guillochen von mikroskopischen Schriften und Zahlen, theils schwarz auf weiß- 
theils weiß auf schwarz; in diesen Guillochen ist die Zahl 10 enthalten und 
zwar 
links oben und unten „10.“ und „X. “ in Lapidarschrift, 
rechts oben und unten, 10. und „X.“ in Steinschrift.
	        
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