Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1858. (35)

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den, aus zweihundert fünfzigtausend Gulden, nämlich aus 500 Aktien von je 500 Gulden 
besteht, deren Inhaber nach §. 10 ver Statuten je nur bis zum Nominalbetrage ihrer 
Aktien haftbar sind. 
Stuttgart den 10. December 1858. Für den Minister: 
Director 
Geßler. 
C) Der Departements des Innern und des Kriegs. 
Der Ministerien des Innern und des Kriegs. 
Bekanntmachung, betreffend die Vergütungstaren für Militärvorspannen und Quartierverpflegung- 
Nachdem in Folge der ständischen Verabschiedung und höchsten Genehmigung des 
Hauptfinanzetats pro 1858—61 auch für diese Periode die von der Militärverwaltung 
zu leistenden, aus der Bekanntmachung vom 30. Juli 1840 (Reg. Blatt S. 353) näher 
ersichtlichen Vergütungstaren für Militärvorspannen und Quartierverpflegung wieder un- 
verändert beibehalten worden sind, so wird dieß zur Nachachtung hiemit bekannt gemacht. 
Stuttgart den 26. November 1858. Linvden. Miller. 
ß0) Des Finanz-Departemente. 
Des Finanz-Ministerium. 
Verfügung, betreffend die Errichtung eines Grenzacciseamts auf der Staatsdomäne Kirchberg. 
Im Einverständnisse mit der K. Preußischen Regierung sind die über Kirchberg 
Oberamts Sulz, führenden Straßen von Empfingen und Heiligenzimmern zu Uebergangs- 
straßen für Wein, Obstmost, Branntwein, Bier und Malz bestimmt worden, was bic- 
durch unter Beziehung auf die Bekanntmachung vom 20. September 1852 (Reg.Blatt 
S. 263) mit dem Anfügen zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird, daß zu Controlirung 
des Verkehrs mit den genannten Gegenständen ein Grenzaceiser auf der Staatsdomäne 
Kirchberg aufgestellt ist. 
Stuttgart den 10. December 1858. Knapp. 
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
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