Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1858. (35)

21. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
—½ 
Ausgegeben Stuttgart Donnerstag den 30. December 188. 
  
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend den Transport ven Leichnamen. — 
Verfügung, betreffend den Salz-Transit zwischen Württemberg und den Hohenzollern'schen Landen. 
— — 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
A.) Des Departements des Innern. 
Des Ministeriums des Innern. 
Bekanntmachung, betreffend den Transport von Leichnamen. 
Unter Beziehung auf den §. 7 ver Ministerial-Verfügung vom 17. September 1856 
wird hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß das Königreich Hannover und die 
freie Stadt Bremen der Vereinbarung wegen wechselseitiger Anerkennung der Leichenpässe 
eigetreten sind. 
Stuttgart den 21. December 1858. Linden.
	        
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