Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1858. (35)

n. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich WMürttemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Freitag den 31. December 1858. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Devartements. Bekanntmachung, betreffend einige Abänderungen der Taxe der. 
Arzneimittel. — Bekanntmachung, betreffend einige Abänderungen der Taxe der thlerärztlichen Arzuei- 
mittel. — Bekanntmachung, betreffend die Abänderung und Ergänzung einiger Bestimmungen der Phar- 
masopöe. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
Verfügungen der Departements. 
Des Departements des Innern. 
Des Medicinal-Collegiums. 
a) Bekanntmachung, betreffend einige Abänderungen der Tare der Arxznei ittel. 
(Mit einer Beilage.) 
In Folge der neuestens vollzogenen periodischen Revisson der Arzneitare wird Fol- 
gendes verfügt: 
1) Für vie in der Beilage bezeichneten Arzneistoffe und Gefässe gelten bis zur nächst- 
künftigen Taxe-Abänderung die beigefügten Preisbestimmungen. 
2) Für alle andern Artikel gelten die Bestimmungen der Arzneitare vom 27. Oktober 
184 
7. 
3) Die abgeänderten Preisbestimmungen treten mit dem 1. Januar 1859 in Wirksamkeit. 
Stuttgart den 24. December 1858. Geßler. 
Anmerkung. Für den Bedarf der Apotheker sind von gegenwärtigen Verfügungen mehr 
Abdrucke als gewöhnlich gemacht worden und kan das Eremplar um den Preis von f ünf Kreuzern 
bei der Expedition des Regierungsblatls abgelangt werden.
	        
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