Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1858. (35)

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Königliche Verordnung, betreffend das Coursverhältniß der Zwanzigkreuzerstücke und 
der Zehnkreuzerstücke im süddeutschen Münzverein. 199. 
Ministerien des Innern und der Finanzen. Verfägung, betreffend das Kursrer- 
hältniß der Zwanzig= und Zehenkreuzerstücke. 201. 
. Gesetz, betreffend die Erweiterung des Schutzes schriftstellerischer und künstlerischer Erzeugnisse 
gegen unbefugte Vervielfältigung. 205. 
September. 
Ministerium des Innern. Bekanntmachung, betreffend die deutsche Lebensversicherungs- 
Gesellschaft in Lübeck. 208. 
Oktober. 
. Gesetz, betreffend die Besteurung der Amtswohnungen und Besoldungsgüter öffentlicher Die- 
ner für Zwecke der Amtskörperschaften und Gemeinden. 206. 
. Ministerium des Innern. Verfügung zur Vollziehung des Gesetzes vom 5. Oktober 
1858, betreffend die Besteurung der Amtswohnungen und Besoldungsgüter offentlicher Diener 
für Zwecke der Amtekörperschaften und Gemeinden. 208. 
Ebend. Verfügung, betreffend die Ertheilung von Schifffahrtspatenten zur Befahrung des 
Neckars und Rheins. 212. 
Civilsenat des Gerichtöhofd für den Jartkreis. Bekanntmachung, die Bestäti- 
gung des Gräflich v. Cinden'schen Familienstatuteo betreffend. 211. 
Ministerium des Innern. Bekanntmachung, betreffend die Ertbeilung der juristischen 
Persönlichkeit an den Stuttgarter Kirchenbau-Berein. 214. 
Ebend. Verfügung, betreffend die Verpackung des Schießpulvers. 214. 
November. 
. Königliche Verordnung, betreffend die Einziehung des umlaufenden Staatspapiergelde 
gegen neuc Scheine. 253. 
. Finanzgese für die drei Jahre 1. Juli 18°341. 215. 
Steuer-Collegium. Verfügung, betreffend die Umlage der Grund-Gefäll= Gebäude- 
und Gewerbesteuer für das Etatejahr 188/89. 228. 
Finanz-Ministerium. Verfügung, betreffend die Vollziehung der gesetzlichen Aenderung 
in der Liegenschaftsaccise. 247. 
. Gesetz, betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen des Volkeschulgesetzes vom 29. Sep- 
tember 1836. 235. 
Ministerium des Kirchen= und Schulwesens. Verfügung, betreffend die Vollzie- 
bung des Gesetzes vom 6. November 1858 über Abänderung einiger Bestimmungen des Volks- 
schulgesetzes vom 29. Sepltember 1830. 245.
	        
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