Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1858. (35)

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Sachsen: 
den Königlichen Telegraphendirector Carl Louis Galle. 
Hannover: 
den Königlichen Oberbaurath Carl Joseph Gauß. 
Württemberg: 
den Präsidenten der Königlichen Centralbehörde für die Verkehrs-Anstalten, Finanz- 
Minister v. Knapp, Excellenz, und den Vorstand des Telegraphenamts, Ober- 
baurath Ludwig v. Klein. « « 
Baden: 
den Director der Großherzoglichen Verkehrs-Anstalten, Hermann Zimmer. 
Mecklenburg-Schwerin: 
den Großherzoglichen Ministerialrath, Dr. Eduard Meyer. 
die Niederlande: 
den Königlichen Divissons-Chef im Ministerium des Innern, Wilhelm Constantin 
Arnold Staring, 
velche unter Vorbehalt höherer Genehmigung Nachstehendes vereinbart haben: 
Art. 1. 
Umfang des Vereins. 
Als Linien und Stationen des deutsch-österreichischen Telegraphen-Vereins werden 
alle Telegraphenlinien und Stationen angesehen, welche die Telegraphenverwaltungen der 
en Verein bildenden Staaten, sei es in den eigenen Staatsgebieten, oder in den Ge- 
-leten anderer Staaten für den allgemeinen Verkehr unterhalten. Jeder Regierung bleibt 
edoch vorbehalten, Linien und Stationen, welche sie zur unterseeischen Verbindung mit 
kemden, nicht zu Deutschland gehörigen Staaten anlegt, von der Eigenschaft als Vereins- 
ien und Vereinsstationen entweder auszuschließen, oder für die unterseeischen Linien ab- 
veichende Tarife vorzuschlagen. 
Deuatsche Staaten können dem deutsch-österreichischen Telegraphen-Verein nur als wirk- 
iche Mitglieder beitreten. 
Außerdeutsche Staaten können mit dem deutsch-österreichischen Telegraphen-Vereine 
ferer nur in ein Vertragsverhältniß treten.
	        
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