Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1858. (35)

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6. 
Regierungs-Blatt 
Königreich Württemberg. 
Ausgegeben Stuttgart Donnerstag den 15. April 1858. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Hönigliche Verordnung, betreffend den Wiederzusammentritt der vertagten 
Stände-Versammlung. — Königliche Verordnung, betreffend die Ermächtigung zur Ausübung der 
Wundarzneikunde. 
erfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Vorladung von Zeugen und 
Sachverständigen vor das Schwurgericht. — Bekanntmachung, betreffend die Vollstreckbarkeit der Civil- 
urtheile Württembergischer Gerichte im Königreiche Preußen und K. Preußischer Gerichte in Württem- 
berg. — Verfügung, betreffend die Einlieferung der Zuchtpolizeihausgefangenen in die Strafanstalten 
— zu Hall und Rottenburg. 
1. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
4 A) Königliche Verordnung, 
betreffend den Wiederzusammentritt der vertagten Stände-Versammlung. 
Wilhelm, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
k Da Wir, nach Anhörung Unseres Geheimen-Rathes, den Wiederzusammentritt der 
ertagten Stände auf 
Dienstag den 4. Mai d. J. 
seseen geruht haben, so befehlen Wir, daß sich vdie Mitglieder beider Kammern
	        
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