103
II. Verfügungen der Departementsé.
A) Des Departements des Innern.
Des Ministeriums des Innern.
Bekanntmachung, betreffend die Frankfurter Versicherungs-Gesellschaft „Providentia.“
Nachdem vie Frankfurter Versicherungs-Gesellschaft „Providentia“ auf den Grund der
von dem Senate der freien Stadt Frankfurt a. M. genehmigten Statuten in ihrer Eigen-
schaft als Lebensversicherungsbank zum Geschäftsbetrieb in Württemberg zugelassen und
als Hauptagent derselben für Württemberg der Kaufmann J. C. Leppoldt in Stuttgart
bestätigt worden ist, so wird rieß biemit unter dem Anfügen öffentlich bekannt gemacht,
daß der Hauptagent ermächtigt und verpflichtet ist, in allen zur gerichtlichen Entscheivung
geeigneten Streitigkeiten zwischen der Gesellschaft und württembergischen Einlegern, welche
sich auf den Betrieb der Anstalt bezieben, Namens der letzteren vor den viesseitigen Kö-
niglichen Gerichten Recht zu nehmen und zu geben.
Stuttgart den 15. Juni 1859. Linden.
:8) Der Departements des Innern und des Kriegswesenéc.
Der Ministerien des Innern und des Kriegswesens.
Bekanntmachung, betreffend die Vergütungstaren für Militärquartier-Verpflegung.
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 26. November v. J. (Reg. Blatt
S. 266) wird biemit veröffentlicht, daß mit Zustimmung der Stände und mit höchster
Genehmigung Seiner Königlichen Majestät die aus den Militärkassen den Gemein-
den zu leistende Vergütung für die Verpflegung der nach der Verordnung vom 6. April
1808 (Reg.Blatt S. 174) einguartierten Unteroffiziere und Soldaten des württembergi-
schen Militärs unter ren dermaligen Zeitverbältnissen statt bisberiger 20 kr. auf 24 kr.
für den Mann festgesetzt worden ist.
Diese Vergütung begreift die Verköstigung eines Mannes auf einen Tag; kommen
die Truppen an demselben Tage in verschiedene Quartiere, so werden für das Frühstück