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würfe voraussichtlich haben würde. Sie hätten eines Vorschlages so
lange sich enthalten, als nicht aus dem Hause selbst eine bestimmte Ansicht
über diese Frage laut geworden sei. Die verbündeten Regierungen
würden aber bereitwilligst ihrerseits die formellen Einleitungen treffen,
wenn eine solche Ansicht im Reichstage ausgesprochen werde. Die Genehmigung
des Antrages erfolgte einstimmig.
Kurz vor Beginn der Session wurde in Bonn der Weltpostvertrag
geschlossen. In der letzten Woche des Monats November stand er auf
der Tagesordnung des Reichstags. Der Generalpostdirektor Stephan
berichtete darüber:
„Der vorliegende Vertrag bezweckt nicht eine Vereinigung zu einem
bestimmten Unternehmen, welche sich auflöst, wenn der Zweck dieses
Unternehmens erfüllt ist; er ist auch nicht darauf berechnet, nur für
gewisse Zeiten und für gewisse, hoffentlich immer seltener werdende Lagen
in Anwendung zu kommen, in denen die Völker blutige Krisen durchschreiten.
Er will auf seinem Gebiet eine dauernde Einrichtung, einen
fortlebenden Organismus schaffen; seine Anwendung wird täglich und
stündlich, von Land zu Land, von Weltteil zu Welteil stattfinden, sei es
in dem weiten Gezweige der Geschäftsverbindungen oder in den stetigen
Vorkommnissen des Familienlebens, sei es in dem großartig zunehmenden
Austausch der Erzeugnisse der Presse oder in den Beziehungen der
Männer der Kunst und Wissenschaft. Niemand in dieser hohen Versammlung
wird an den Wirkungen des Vertrages unbeteiligt und davon
unberührt bleiben. Deutschland wechselt schon gegenwärtig mit den
hier in Betracht kommenden Ländern, ungeachtet der jetzigen hohen
Taxen, 150,000 Briefe und Drucksachen täglich, das ist in jeder Stunde
6000 Stück. Für die Beamten der Postverwaltungen wird der Vertrag
seine Wirkung dahin äußern, daß durch eine weitgehende Vereinfachung
des Dienstmechanismus ihnen die Ueberwältigung der Arbeit erleichtert
und mithin eine korrektere Handhabung derselben, mit welcher erhebliche
Interessen des Publikums verknüpft sind, ermöglicht wird.
Wir werden eine einheitliche Brieftaxe von 2 Silbergroschen bei
dem gleichförmigen Gewichte von 15 Gramm haben, und für Zeitungen,
Drucksachen, Bücher, für die Erzeugnisse der graphischen Kunst und die
Kompositionen der Musik, sowie Handels= und Geschäftspapiere eine
Taxe von ½ Silbergroschen bei dem gleichförmigen Gewicht von 50
Gramm. Diese Taxen werden, auch wenn die französische Republik,
deren freier Entschließung deren Beitritt oder Nichtbeitritt zum Vereine
jetzt noch offen steht, es in ihrem Interesse liegend erkennen sollte, sich
von dem allgemeinen Konzert der übrigen kultivierten Länder und deren