Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1863. (40)

183 
13. 
Regierungs-Blatt 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Sanstag den 10. October 1863. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend die Genossenschaften der Rothgerber, 
sowie der Tuchmacher, Zeugmacher und Strumpfweber in Reutlingen. — Verfügung, betreffend die 
Bekanntmachung des Nachtrags zu dem revidirten deutschösterreichischen Telegraphenvereinsvertrag. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Departements des Innern. 
Des Ministeriums des Innern. 
Bekanntmachung, betreffend die Genossenschaften der Rothgerber, sowie der Tuchmacher, Zeugmacher und 
Strumpfweber in Reutlingen. 
Nachdem Seine Königliche Majestät vermöge höchster Entschließung vom 
30. v. M. den neugebildeten Genossenschaften der Rothgerber, sowie der Tuchmacher, 
Zeugmacher und Strumpfweber in Reutlingen auf den Grund vorgelegter Statuten und 
unter Vorbehalt der wohlerworbenen Rechte Dritter die juristische Persönlichkeit gnädigst 
verliehen haben, so wird vieses hiermit unter dem Anfügen öffentlich bekannt gemacht, 
daß beide Genossenschaften ihren rechtlichen Wohnsitz in der Stadt Reutlingen haben. 
Stuttgart den 2. Oktober 1863. Linden.
	        
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