Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1863. (40)

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B) Des Finanz-Departements. 
Des Finanz-Ministeriums. 
Verfügung, betreffend die Bekanntmachung des Nachtrags zu dem revidirten deutsch-österreichischen 
Telegraphenvereinsvertag. 
Nachdem der unterm 16. November 1857 in Stuttgart abgeschlossene revidirte deutsch- 
österreichische Telegraphenvereinsvertrag (veröffentlicht im Regierungsblatt vom Jahr 1858 
S. 41) durch einen unterm 13. Juni d. J. zu Hannover vereinbarten Nachtragsver- 
trag einige Modiscationen erlitten hat und diesem Nachtragsvertrag die Genebmigung 
sämmtlicher betheiligten Regierungen zu Theil geworden ist, so wird derselbe nebst dem in 
einzelnen Bestimmungen abgeänderten Reglement nachstehend mit dem Anfügen ver- 
kündet, daß solcher mit dem 1. Oktober 1863 in Wirksamkeit tritt. 
Stuttgart den 3. Oktober 1863. "• Sigel. 
N#chtrag 
repidirten deutsch-österreichischei Telegraphen -Vereins-Vertrage. 
Die zur Kebenten Conferenz des deutsch-österreichischen Telegraphen-Vereins ver- 
sammelten Bevollmächtigten der in derselben Reihenfolge wie bei dem Vertrage vom 
16. November 1857 nachstehend aufgeführten Vereins-Regierungen, und zwar: 
Für Oesterreich: 
der Kaiserlich Königliche Telegraphendirector Carl Brunner von Wattenwyl. 
Für Preußen: 
der Königliche Telegraphendirector Oberstlieutenant Franz Chauvin. 
Für Baiern: 
ver Vorstand des Königlich Bayerischen Telegraphenamts Generaldirektionsrath 
Carl von Dyck.
	        
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