Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1863. (40)

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Sechs Zehntel der Vereinseinnahmen kommen nach Verhältnißzahlen zur Vertheilung, 
welche sich ergeben, wenn man die Anzahl der Vereinsdepeschen eines jeden 
Staates, auf einfache reduzirt, multiplicirt mit der durchschnittlichen Meilenzahl, 
welche die Depeschen in diesem Staate vurchlaufen. 
Bei der Zählung der Depeschen werden solche von 20 Worten und darunter als ein- 
fache, von 21 bis za 40 Worten als doppelte, von 41 bis 60 Worten als vreifache 
u. s. w. berechnet. 
Für die Zeit bis 31. Dezember 1866 kommen für die durchschnittliche Meilenzahl 
der Depeschenbeförderung in den verschiedenen Vereinsstaaten die Ziffern in Anwendung, 
welche aus den vom März 1862 bie Februar 1863 stattgefundenen Aufzeichnungen sich 
ergeben haben. 
Diese Ziffern sind 
für Oesterreicg. 72½% 
„ Preußen 80 
„ Bahen 33, 
„ Sachsen 1I1I7930 
„ Hannorer 42 
rtrmber D200%6 
„Baden .. .. . 22.26 
„ Werclenburg-Schwerin. 155,)0 
„, die Niederlande 24,50 
Die gleichen Ermittlungen zur Bestimmung der durchshnutlichen Meilenzahl der 
Depeschenbeförderung in den einzelnen Vereinsstaaten sollen periodisch von drei zu drei 
Jahren, nächstesmal im Jabre 1866 stattfinden. 
Für den Fall des Beitritts einer neuen Verwaltung zum deutsch-österreichischen 
Telegraphen-Vereine soll deren Theilnahme an dem Vereinseinkommen von dem Tage 
des Beitritts ab, welcher jedoch nur der erste Tag eines Abrechnungs-Quartals seyn darf, 
beginnen. 
Zur Ermittlung der durchschnittlichen Meilenzahl der Depeschenbeförderung in dem 
neu binzugetretenen Staate haben alsdann entsprechende Aufzeichnungen während eines 
ganzen Quartals zu dienen, und es soll die hiernach ermittelte durchschnittliche Meilenzahl 
für den Rest ver dreijährigen Periode gelten.
	        
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