Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1863. (40)

5. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 9. Mai 1863. 
  
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Königlicher Ober-Hofrath. Verfügung, betreffend eine neue Hof-Feuer-Ordnung. 
Königliche Hof-Domänen-Kammer. Bekanntmachung, betreffend die Anwendung der allgemeinen 
Kanzlei-Feuer-Ordnung auf die hofkammerlichen Kanzleien. 
  
Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
Königlicher Ober-Hofrath. 
Verfügung, betreffend eine neue Hof-Feuer-Ordnung. 
Um die Krongebäude vor Feuersgefahr und Brandschaden möglichst zu bewahren, 
wird mit böchster Genehmigung Seiner Königlichen Majestät vom 30. April 1863 
Folgendes zur Nachachtung verordnet und bekannt gemacht:
	        
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