Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1863. (40)

265 
verfügte besondere Staatsaussicht über die Gemeinde Hornberg, Oberamts Gerabronn, mit 
böchster Ermächtigung Seiner Königlichen Majestät aufgehoben worden ist, so wird 
solches hiemit öffentlich bekannt gemacht. 
Stuttgart den 16. December 1863. Linden. 
J#) Bekanntmachung, betreffend den Verein für die Heil= und Pflege-Anstalt für schwachsinnige Kinder 
zu Stetten, Oberamts Cannstatt. 
Nachdem Seine Königliche Majestät vermöge böchster Entschließung vom 
24. Oktober d. J. dem Vereine für die Heil= und Pflege-Anstalt für schwachsinnige Kinder 
in Winterbach, Oberamts Schorndorf, auf den Grund der vorgelegten Statuten die Rechte 
einer juristischen Person gnädigst verlieben haben, so wird dieses unter dem Anfügen 
öffentlich bekannt gemacht, daß der Wohnsitz des Vereins, in Folge der von demselben in 
neuester Zeit gemachten käuflichen Erwerbung des hbofkammerlichen Schlosses zu Stetten, 
Oberamts Cannstatt, in diesen Ort verlegt worden ist. 
Stuttgart den 21. December 1863. Linden. 
C) Des Finanz-Departements. 
Des Finanz-Ministeriums. 
Bekanntmachung, betreffend die Voraus-Entrichtung der Rheinschiffsahrts-Abgaben. 
Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Finanz-Ministeriums vom 22. Mai 
1862, Reg. Blatt S. 147, betreffend die Zuläßigkeit einer Voraus-Entrichtung der Rbein- 
schifffabrts-Abgaben, wird hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die Voraus- 
bezahlung der Rheinschifffahrts-Abgaben auf ver Preußischen Stromstrecke nunmebr auch zu 
Cöln und zu Ruhrort gestattet ist. 
Stuttgart den 7. December 1863. Sigel. 
####%# 
  
  
Gevruckt bei G. Hasselbrint.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.