Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1863. (40)

N 1. 
Regierungs-Blatt 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Mittwoch den 28. Januar 1863. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Bekannlmachung, betreffend die Mittheilung der Gerichtsakten 
in die Wohnungen der Rechisanwälte. — Gemeinbescheid, betreffend die Mittbeilung der Gerichtsakten 
in die Wohnungen der Rechtsanwälte. — Verfügung, betreffend die Aufbebung der besonderen Staats- 
aussicht über die Stadtgemeinde Bartenstein, Oberamis Gerabronn. — Bekanntmachung, betreffend 
eine veränderte Einrichtung in Beziebung auf Beginn und Schluß des Schuljahrs an der polytechni- 
schen Schule dahier. — Bekanntmachung, betreffend die Waarencontrole im BVinnenlande. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departements. 
1. Des Justiz-Minsteriums. 
Bekanntmachung, betreffend die Mittheilung der Gerichtsakten in die Wohnungen 
der Rechtsanwalte. 
Nachdem der Civilsenat des K. Obertribunals im Einverständnisse mit vem 
Justizministerium mittelst des im Nachstehenden veröffentlichten Gemeinbescheids vom 13. Ja- 
nuar d. J. für das Gebiet der bürgerlichen Rechtopflege genauere, auf die Her- 
beiführung einer gleichförmigen Behandlung abzielenre Grundsätze hinsichtlich der Mit- 
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