Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1863. (40)

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Für das Theater besforgt dieß der Oekonomie-Inspektor im Verein mit den einzelnen 
Verwaltungsbeamten und dem Hausverwalter. 
Jedes Frühjahr wird durch den Schloßverwalter unter Beiziehung des Oberhoffouriers, 
beim Theater vurch den Hofkammer-Baumeister und den Oekonomie-Inspektor, eine Visi- 
tation dieser Geräthschaften vorgenommen, und darüber an das Obersthofmeisteramt, be- 
ziebungsweise an die Hoftheater-Indentanz auf den 1. Mai berichtet. 
Hiebei ist Schadhaftes auszubessern, Abgängiges und noch weiter Erforderliches neu 
anzuschaffen. 
8. 22. 
Bekanntmachen des Flüchtungspersonals mit den Lokalitäten; jährlicher Umgang der Rettungsmannschaft 
der Feuerwehr in den größeren Krongebäuden. 
Diejenigen Personen, welche zur Hilfeleistung im Flüchten bestimmt sind, haben sich 
mit der inneren Einrichtung und Benützungsweise der größeren Krongebäude im Voraus 
bekannt zu machen. 
Zu diesem Zweck wird in jedem Sommer, nach vorheriger Verabredung des Tags 
und der Stunde, die Rettungsmannschaft der Feuerwehr mit ihren Offzieren von dem 
Commandanten des Korps in das Residenzschloß, das alte Schloß, den Schloßbau, den 
Marstall, den Königsbau und das Theatergebäude eingeführt, und auf ihrem Umgange 
von dem Schloßverwalter, dem Oberhoffourier und einem Beamten der Bau= und Garten- 
direktion, in dem Theatergebäude vom Hofkammer-Baumeister und Oekonomie-Inspektor, 
begleitet (K. 28). 
Es sind dabei besonders die „Vertrauensmänner" der Feuerwehr von allem Nötbigen 
zu unterrichten, namentlich ist ihre Aufmerksamkeit auf die verschiedenen Kanzlei= und 
Kassenlokale in jenen Gebäuden zu richten. 
Spätestens am 15. September hat der Schloßverwalter dem Obersthofmeisteramte 
und der Hofkammer-Baumeister der Hoftheater-Intendanz jedesmal anzuzeigen, daß dieser 
jährliche Umgang stattgefunden hat.
	        
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