Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1864. (41)

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Regierungs-Blatt 
fuͤr das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Mittwoch den 3. August 1864. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. K. Verordnung, betreffend den zwischen der Krone Württemberg und dem Könle 
reiche Spanten abgeschlossenen Vertrag wegen gegenseitlger Auslieferung von Verbrechern und Leistun 
von Rechtshülfe in Strafsachen. 
Verfügungen der Devartements. Verfügung, betreffend die Behandlung der Gesuche um Vollstreckun 
der Civilurtheile auswärtiger Gerichte. — Verfügung, betreffend den Schutz des Publikums gegen d 
Gefäbrdung durch wüthende Hunde. — Bekanntmachung, betreffend die Bürgergesellschaft in Stuttgar 
— Verfügung, betreffend den Gewerbebetrieb der Handelsreisenden im Königreich Sachsen. 
  
1. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Königliche Verordnung, 
betreffend den zwischen der Krone Württemberg und dem Königreiche Spanien abgeschlossenen Vertra 
wegen gegenseitiger Auslieferung von Verbrechern und Leistung von Rechtshülfe in Stassachen. 
Wilhelm, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nachdem zwischen der Krone Württemberg und dem Königreiche Spanien am 14. Man 
d. J. ein Vertrag wegen gegenseitiger Auslieferung von Verbrechern und Leistung vo 
Rechtshülfe in Strafsachen abgeschlossen worden ist, so verordnen Wir hiemit, daß de 
Inhalt dieses Vertrags zur allgemeinen Kenntniß und Nachachtung gebracht werde. 
Stuttgart den 17. Juni 1864. 
Wilhe im. 
Der Justiz-Minister: 
ächter. 
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten: 
Hügel. Auf Befebl des Königs, 
der Chef des Geheimen-Cabinets: 
aueler.
	        
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