Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1864. (41)

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Regierungs-Blatt 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 23. August 1864. 
Inhalt. 
Köntgliche Dekrete. Gesetz, betreffend die bürgerlichen Verhältnisse der israelltischen Glaubensgenossen. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Aufsicht über die Erfüllung der Schul- 
pflicht Seitens der außerhalb ihres Heimathorts sich aufhaltenden Werktags= und Sonntagsschüler. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Gesetz, 
betreffend die bürgerlichen Verhältnisse der israelitischen Glaubensgenossen. 
Karl 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Anhörung Unseres Geheimen-Raths und unter Zustimmung Unserer getreuen 
Stände verordnen und verfügen Wir wie folgt: 
Art. 1. 
Die im Königreiche einheimischen Joraeliten sind in allen bürgerlichen Verhältnissen 
den gleichen Gesetzen unterworfen, welche für die übrigen Staatsangehörigen maßgebend 
sind; sie genießen die gleichen Rechte und haben vie gleichen Pflichten und Leistungen zu 
erfüllen. 
Art. 2. 
Die Betheurungsformel der Jsraeliten bei allen Eiven besteht in den unter Aufhebung 
ver rechten Hand zu sprechenden Worten: Ich schwöre, so wahr mir Gott helfe!
	        
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