Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1864. (41)

174-1 
„ & 22. 
RNegierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 17. December 1864. 
  
In halt. 
Königl. Dekrete. K. Vererdnung, betreffend den Wiederzusammentritt der vertagten Ständeversammlung. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend den Abonnementeprets des Regie- 
rungsblattes. — Bekanntmachung, betreffend die Muthung der Kronleben. — Bekanntmachung, be- 
treffend die Frankfurter Feuer-Versicherungs-Gesellschaft Providentia. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Königliche Verordnung, 
betreffend den Wiederzusammentritt der vertagten Ständeversammlung. 
Karl 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Da Wir nach Anhörung Unseres Geheimen-Rathes den Wiederzusammentritt der 
vertagten Stände auf 
Mittwoch den 28. December d. J. 
festzusetzen geruht baben, so befehlen Wir, daß sich vie Mitglieder der beiden Kammern 
auf viesen Tag zur Eröffnung ihrer Sitzungen dahier versammeln und die unterbrochenen 
Verhandlungen wieder aufnehmen. 
Gegeben, Stuttgart, den 14. December 1864. 
Karl. 
Der Minister des Innern: 
Geßler. Auf Befehl des Königs, 
Der Cabinets-Chef: 
Egloffstein.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.