Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1864. (41)

211 
24. 
Negierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Mittwoch den 28. December 1864. 
In halt. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend einige Abänderungen der Taxe 
der Arzneimittel. (Mit einer Beilage.) — Bekanntmachung, betreffend einige Abänderunger der Taze 
der thierärztlichen Arzneimittel. (Mit einer Bellage.) 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departementc. 
Des Departements des Innern. 
Des Medicinal-Collegium. 
a) Bekanntmachung, betreffend einige Abänderungen der Tare der Arzneimittel. 
(Mit einer Beilage.) 
In Folge der neuestens vollzogenen Revision der Arzneitare wird Folgendes ver- 
fügt: 
1) Für die in der Beilage bezeichneten Arzneistoffe, Arbeiten und Gefässe gelten bis 
zur nächstkünftigen Tarxe-Abänderung die beigefügten Preisbestimmungen. 
2) # alle andern Artikel gelten die Bestimmungen der Arzneitare vom 27. Oktober 
1847 
3) Die abgeänverten Bestimmungen treten mit dem 1. Januar 1865 in Wirk- 
samkeit. 
Stuttgart den 10. December 1864. Fleischhauer. 
Anmerkung. Für den Bedarf der Apotheker sind von gegenwärtigen Verfügungen mehr 
Abdrücke als gewöhnlich gemacht worden und kann das Exemplar um den Pro von s tungen ae 
bei der Expedition des Regierungsblatts abgelangt werden.
	        
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