Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1864. (41)

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Taxe der (Neceptur-) Arbeiten. 
Mit Rücksicht auf den gestiegenen Preis des Semen Lycopodii wird Folgendes be- 
stimmt: 
Für die Bereitung von Pillen, nämlich die Mengung und Formarion derselben, 
mit Einschluß ver Bestreuung mit einem Pulver, dessen Tarpreis nicht hö- 
her als 1 Kreuzer für die Drachme steht, und mit Einschluß der Ausfer- 
tigung und Signirung wird berechnet: 
bis auf 30 Pillen . 
über 30 Pillen bis zu 120 T für je wei- 
tere 30 Pillen .. . 2kfr. 
über 120 Pillen für je weitere 30 Pillen . .kr. 
Wenn zur Bestreuung ein Pulver von höberem Werth verorrnet wird, so wiro die 
erfordert gewesene Menge desselben besonders berechnet. 
4 kr. 
Taxe der Gefässe: 
Grüne Gläser sammt Kork und Tektur 
bis zu 8 Unzen 3kr. 
über 8 „ „ 12 kEir. 
12 . 24 b6 öbkr. 
Für Gewichtsmengen über 12 Unzen si aes starke Gläser entweder von der gewohn- 
lichen Bouteillenform over sogenannte Pfundgläser zu verwenden. 
Weiße Gläser bis zu 12 Unzen, wenn sic verlangt werden, werden um die Hälfte 
höher berechnet. 
Wenn bei Arzneilieferungen auf Rechnung öffentlicher Kassen an offentliche Anstalten 
oder für Epivemieen Gläser over Töpfe gereinigt zurückgegeben werden, so sind von dem 
Betrag der Rechnung abzuziehen:
	        
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