Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1864. (41)

für grüne Gläser 
bis zu 8 Unenrnggkr. 
über 8 ,„ „ 12 „ BRBi kr. 
. 12 „ „ 24 „ .. . . . . Bkr. 
für thönerne Töpfe « 
biszu2Uuzcn........1kr. 
über 2 „ „ 8 „ . . . . . 2kr. 
„ 8 „ „ 24 „ EDä ikKkFkr. 
b) Bekanntmachung, betreffend einige Abänderungen der Tare der thierärztlichen Arzneimittel. 
(Mit einer Beilage.) 
In Folge der neuestens vollzogenen Revision der Taxe der thierärztlichen Arzneimittel 
wird verfügt: 
1) Für die in der Beilage verzeichneten Arzneistoffe und Gefässe gelten bis zur nächst- 
künftigen Tare-Abänderung die beigefügten Preisbestimmungen. 
2) Für alle übrigen Artikel gelten die Bestimmungen der Tare vom 26. August 
1848. 
3) Die abgeänderten Preisbestimmungen treten mit dem . Januar 1865 in Wirk- 
samkeit. 
Stuttgart den 10. December 1864. . 
Fleischhauer.
	        
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